Die Unterlagen, die jeder Verkauf braucht
Diese sechs gehören zu jedem Objekt. Die letzten zwei sind hier wichtiger als in anderen Städten, weil der Wert über den Sachwert gerechnet wird und der auf Flächen und Baustandard aufbaut.
- Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate, über das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht. Die Grundakten in Papierform lagern im Grundbuchzentralarchiv. Welches Amt für Ihr Grundstück zuständig ist, klären wir mit Ihnen.
- Flurkarte und Flächennachweis aus dem Liegenschaftskataster. Erfahrungsgemäß weicht die Katasterfläche gelegentlich von der im Grundbuch ab; das muss vor der Vermarktung geklärt sein.
- Baupläne aus der Bauakte. Hier liegt der Unterschied zu anderen Städten: Aus den Plänen kommt die Brutto-Grundfläche, und die braucht das Sachwertverfahren. Fehlen sie, wird geschätzt — und eine Schätzung fällt im Zweifel zu Ihren Lasten aus.
- Nachweise über Modernisierungen. Neues Dach, neue Fenster, neue Heizung: Mit Belegen wird der Gebäudestandard höher eingestuft, ohne sie gilt der Standard, der zum Baujahr passt. Rechnungen aufzuheben lohnt sich hier mehr als in den meisten Städten.
- Grundrisse mit Flächenberechnung, meist in der Bauakte. Fehlen sie, erstellen wir sie.
- Energieausweis nach § 87 GModG, spätestens zur Besichtigung, Pflichtangaben schon in der Anzeige. Bei erfolgreichem Verkauf über iMMo75 übernehmen wir ihn.
Zusätzlich bei einer Eigentumswohnung
Bei Wohnungen hilft der öffentliche Sachwertfaktor nicht weiter — dort entscheidet der Vergleich, und der hängt an den Unterlagen der Gemeinschaft.
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre
- Höhe der Instandhaltungsrücklage
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen — dort steht, ob eine Sanierung beschlossen und noch nicht bezahlt ist
- Name und Anschrift der Verwaltung
Zusätzlich bei besonderen Fällen
Vermietet: Mietverträge samt Nachträgen, Mietenaufstellung, Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Nachweise über die Kautionen.
Grundstück nahe Enz oder Metter: Was Sie über Wasser im Keller oder bei Starkregen wissen, gehört in die Unterlagen. Die amtliche Hochwassergefahrenkarte des Landes zeigt die berechnete Überflutungstiefe für Ihre Adresse; eine Punktabfrage lohnt, weil die Werte in der Nähe des Zusammenflusses auf kurzer Entfernung stark wechseln.
Haus im alten Ortskern: Auskunft zu Denkmalschutz und Gestaltungssatzung. Was für Fenster, Dach und Dämmung gilt, muss der Käufer vorher wissen.
Teilung geplant: Eine Vermessung kostet vor dem Verkauf Geld, lohnt aber oft. Ob geteilt werden darf, sagt der Bebauungsplan und nicht der Wunsch.
Wenn Sie geerbt haben: Besigheim, nicht Ludwigsburg
Zum Verkauf einer geerbten Immobilie brauchen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Ausgestellt wird er vom Nachlassgericht — und hier liegt die Überraschung.
Zuständig ist das Amtsgericht Besigheim, nicht das Amtsgericht Ludwigsburg. Zum Bezirk Besigheim gehören dreizehn Orte: Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erligheim, Freudental, Gemmrigheim, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Mundelsheim, Tamm und Walheim. Der Bezirk des Amtsgerichts Ludwigsburg umfasst dagegen den südlichen Landkreis und führt Bietigheim-Bissingen ausdrücklich nicht.
Besigheim ist in Familien- und Nachlasssachen außerdem für die Bezirke Marbach und Vaihingen an der Enz zuständig. Wer dort Angehörige hatte, landet also ebenfalls in Besigheim — eine Konzentration, die man an keinem Ortsnamen ablesen kann.
Und maßgeblich ist nach § 343 FamFG der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, nicht der Ort der Immobilie. Wo Ihr Fall liegt, hängt am letzten Wohnsitz, nicht am Haus. Wer in Ludwigsburg gewohnt hat und ein Haus in Bietigheim hinterlässt, wird in Ludwigsburg verhandelt.
Was wir übernehmen
Beim ersten Gespräch gehen wir die Liste gemeinsam durch und halten fest, was Sie schon haben. Was fehlt, besorgen wir.
Grundrisse erstellen wir, wenn keine da sind. Den Energieausweis stellt Evelyn Stumpp aus, bei erfolgreichem Verkauf auf unsere Kosten. Bauakteneinsicht, Flurkarte und die Unterlagen der Verwaltung fragen wir an. Den Grundbuchauszug müssen Sie selbst beantragen, dafür braucht es Ihren Ausweis.
Der Rat, der hier am meisten bringt: Suchen Sie zuerst die Baupläne und die Rechnungen über Modernisierungen. Beides entscheidet über den Wert und nicht nur über das Tempo — in keiner anderen unserer Städte gilt das so deutlich.
