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iMMo75 seit 2002 · Bietigheim-Bissingen, der Landkreis Ludwigsburg und das Enztal

Immobilien in Bietigheim-Bissingen

Die Unterlagen, die jeder Verkauf braucht

Diese sechs gehören zu jedem Objekt. Die letzten zwei sind hier wichtiger als in anderen Städten, weil der Wert über den Sachwert gerechnet wird und der auf Flächen und Baustandard aufbaut.

  • Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate, über das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht. Die Grundakten in Papierform lagern im Grundbuchzentralarchiv. Welches Amt für Ihr Grundstück zuständig ist, klären wir mit Ihnen.
  • Flurkarte und Flächennachweis aus dem Liegenschaftskataster. Erfahrungsgemäß weicht die Katasterfläche gelegentlich von der im Grundbuch ab; das muss vor der Vermarktung geklärt sein.
  • Baupläne aus der Bauakte. Hier liegt der Unterschied zu anderen Städten: Aus den Plänen kommt die Brutto-Grundfläche, und die braucht das Sachwertverfahren. Fehlen sie, wird geschätzt — und eine Schätzung fällt im Zweifel zu Ihren Lasten aus.
  • Nachweise über Modernisierungen. Neues Dach, neue Fenster, neue Heizung: Mit Belegen wird der Gebäudestandard höher eingestuft, ohne sie gilt der Standard, der zum Baujahr passt. Rechnungen aufzuheben lohnt sich hier mehr als in den meisten Städten.
  • Grundrisse mit Flächenberechnung, meist in der Bauakte. Fehlen sie, erstellen wir sie.
  • Energieausweis nach § 87 GModG, spätestens zur Besichtigung, Pflichtangaben schon in der Anzeige. Bei erfolgreichem Verkauf über iMMo75 übernehmen wir ihn.

Zusätzlich bei einer Eigentumswohnung

Bei Wohnungen hilft der öffentliche Sachwertfaktor nicht weiter — dort entscheidet der Vergleich, und der hängt an den Unterlagen der Gemeinschaft.

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen — dort steht, ob eine Sanierung beschlossen und noch nicht bezahlt ist
  • Name und Anschrift der Verwaltung

Zusätzlich bei besonderen Fällen

Vermietet: Mietverträge samt Nachträgen, Mietenaufstellung, Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Nachweise über die Kautionen.

Grundstück nahe Enz oder Metter: Was Sie über Wasser im Keller oder bei Starkregen wissen, gehört in die Unterlagen. Die amtliche Hochwassergefahrenkarte des Landes zeigt die berechnete Überflutungstiefe für Ihre Adresse; eine Punktabfrage lohnt, weil die Werte in der Nähe des Zusammenflusses auf kurzer Entfernung stark wechseln.

Haus im alten Ortskern: Auskunft zu Denkmalschutz und Gestaltungssatzung. Was für Fenster, Dach und Dämmung gilt, muss der Käufer vorher wissen.

Teilung geplant: Eine Vermessung kostet vor dem Verkauf Geld, lohnt aber oft. Ob geteilt werden darf, sagt der Bebauungsplan und nicht der Wunsch.

Wenn Sie geerbt haben: Besigheim, nicht Ludwigsburg

Zum Verkauf einer geerbten Immobilie brauchen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Ausgestellt wird er vom Nachlassgericht — und hier liegt die Überraschung.

Zuständig ist das Amtsgericht Besigheim, nicht das Amtsgericht Ludwigsburg. Zum Bezirk Besigheim gehören dreizehn Orte: Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erligheim, Freudental, Gemmrigheim, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Mundelsheim, Tamm und Walheim. Der Bezirk des Amtsgerichts Ludwigsburg umfasst dagegen den südlichen Landkreis und führt Bietigheim-Bissingen ausdrücklich nicht.

Besigheim ist in Familien- und Nachlasssachen außerdem für die Bezirke Marbach und Vaihingen an der Enz zuständig. Wer dort Angehörige hatte, landet also ebenfalls in Besigheim — eine Konzentration, die man an keinem Ortsnamen ablesen kann.

Und maßgeblich ist nach § 343 FamFG der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, nicht der Ort der Immobilie. Wo Ihr Fall liegt, hängt am letzten Wohnsitz, nicht am Haus. Wer in Ludwigsburg gewohnt hat und ein Haus in Bietigheim hinterlässt, wird in Ludwigsburg verhandelt.

Was wir übernehmen

Beim ersten Gespräch gehen wir die Liste gemeinsam durch und halten fest, was Sie schon haben. Was fehlt, besorgen wir.

Grundrisse erstellen wir, wenn keine da sind. Den Energieausweis stellt Evelyn Stumpp aus, bei erfolgreichem Verkauf auf unsere Kosten. Bauakteneinsicht, Flurkarte und die Unterlagen der Verwaltung fragen wir an. Den Grundbuchauszug müssen Sie selbst beantragen, dafür braucht es Ihren Ausweis.

Der Rat, der hier am meisten bringt: Suchen Sie zuerst die Baupläne und die Rechnungen über Modernisierungen. Beides entscheidet über den Wert und nicht nur über das Tempo — in keiner anderen unserer Städte gilt das so deutlich.

Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Bietigheim-Bissingen zuständig?

Das Amtsgericht Besigheim, nicht das Amtsgericht Ludwigsburg — obwohl die Stadt im Landkreis Ludwigsburg liegt. Zum Bezirk Besigheim gehören dreizehn Orte einschließlich Bietigheim-Bissingen; der Bezirk Ludwigsburg umfasst den südlichen Landkreis und führt die Stadt nicht. Maßgeblich ist nach § 343 FamFG der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, nicht der Ort der Immobilie.

Warum brauchen Sie meine Baupläne?

Weil der Hauswert hier über den Sachwert gerechnet wird und dafür die Brutto-Grundfläche gebraucht wird. Die steht in den Plänen aus der Bauakte. Ohne sie wird die Fläche geschätzt, und eine Schätzung ist im Zweifel ungünstiger als eine Rechnung. Dasselbe gilt für Rechnungen über Modernisierungen: Sie bestimmen den Gebäudestandard.

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Über das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht; die Grundakten in Papierform lagern im Grundbuchzentralarchiv. Welches Amt für Ihr Grundstück zuständig ist, klären wir mit Ihnen. Beantragen müssen Sie ihn selbst, Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse hat — als Eigentümer ist das gegeben.

Wie lange brauchen die Unterlagen?

Der Grundbuchauszug geht schnell. Die Bauakteneinsicht hängt an einem Termin und einem Gebührenbescheid. Am längsten dauern die Unterlagen der Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen und der Erbschein im Erbfall — beides kann Wochen bis Monate brauchen. Deshalb gehören sie an den Anfang und nicht ans Ende.

Was kostet die Beschaffung?

Wenig: eine zweistellige Gebühr für den Grundbuchauszug, eine für die Bauakteneinsicht, bei Eigentumswohnungen gelegentlich eine Pauschale der Verwaltung. Den Energieausweis übernehmen wir bei erfolgreichem Verkauf, Grundrisse erstellen wir. Größer wird es nur bei einer Vermessung für eine Grundstücksteilung.

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Ihr Ansprechpartner

Unterlagen gemeinsam durchgehen

Schreiben Sie kurz, um welche Immobilie es geht. Wir gehen die Liste mit Ihnen durch, sagen Ihnen, was Sie schon haben, und besorgen den Rest.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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