Was gilt, wenn es keinen Mietspiegel gibt
Viele glauben, ohne Mietspiegel könne der Vermieter verlangen, was er will. Das stimmt nicht. Die Grenze ist weiterhin die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB, und dazu kommt die Kappungsgrenze: höchstens 20 Prozent in drei Jahren.
Was sich ändert, ist die Begründung. § 558a Abs. 2 BGB nennt vier Mittel: Mietspiegel, Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder die Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen. Fehlt das erste, muss der Vermieter eines der anderen drei liefern. Eine Erhöhung ohne eines dieser Mittel ist formal unwirksam.
Für Mieter ist das eine stärkere Position, als die meisten vermuten: Sie dürfen verlangen, dass die drei Vergleichswohnungen so benannt werden, dass Sie sie prüfen können. Eine pauschale Behauptung über das Mietniveau in der Stadt genügt nicht.
Welche Lage zu wem passt
Wer ohne Auto nach Stuttgart pendelt, wohnt in Bietigheim in Laufweite des Bahnhofs oder des Haltepunkts Ellental. Dort endet die S 5 der Stuttgarter S-Bahn.
Wer einen gewachsenen Ortskern und etwas mehr Ruhe sucht, schaut nach Bissingen. Dort gibt es Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mehrerer Jahrzehnte und kurze Wege innerhalb des Orts.
In Metterzimmern und Untermberg sind Mietwohnungen selten; dort dominieren Häuser. Wer dort sucht, braucht Geduld und sollte einen Suchauftrag hinterlegen.
Worauf Sie bei Vertrag und Übergabe achten sollten
Vier Punkte, die später Geld kosten oder sparen.
- Übergabeprotokoll mit Fotos: Der wichtigste Punkt überhaupt. Beim Auszug entscheidet dieses Blatt darüber, wofür Sie haften.
- Zählerstände: Strom, Gas, Wasser, Heizung. Mit Datum und Unterschrift beider Seiten.
- Kaution: höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB), in drei Raten zahlbar, getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen.
- Nebenkosten: Welche Posten sind umlagefähig vereinbart, und wie hoch ist die Vorauszahlung? Eine niedrige Vorauszahlung ist keine niedrige Miete, sondern eine späte Rechnung.
Wie Sie von Mietangeboten erfahren
Mietwohnungen gehen hier schnell weg, und die meisten Bewerbungen scheitern nicht am Preis, sondern an der Reihenfolge. Wer früh da ist und vollständige Unterlagen dabei hat, ist im Vorteil.
Bei uns können Sie einen Suchauftrag hinterlegen. Dann melden wir uns, wenn eine passende Wohnung kommt, und zwar bevor sie in den Portalen steht. Das kostet nichts. Was wir dafür brauchen: eine ehrliche Angabe, was Sie suchen und was Sie tragen können.
So läuft es ab
- Suchprofil festlegenStadtteil, Größe, Rahmen. Wer alles sucht, bekommt zu viel und nichts Passendes.
- Suchauftrag hinterlegenDamit Sie von neuen Mietwohnungen früh erfahren.
- Unterlagen bereithaltenSelbstauskunft, Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Vollständig, beim ersten Termin.
- Übergabe dokumentierenProtokoll mit Fotos und Zählerständen. Das sichert Ihre Kaution.
