Wie in Baden-Württemberg gerechnet wird
Seit 2025 zählt in Baden-Württemberg nur noch der Boden: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert ergibt den Grundsteuerwert, darauf kommt die Steuermesszahl und darauf der Hebesatz der Gemeinde. Der Gebäudewert spielt keine Rolle mehr. Das ist das modifizierte Bodenwertmodell, und Baden-Württemberg ist damit allein unter den Ländern.
Für ein Reihenhaus auf 200 Quadratmetern wirkt das anders als für ein Einfamilienhaus auf 800 Quadratmetern, obwohl beide denselben Hebesatz haben. Praktisch heißt das: Große Grundstücke in Untermberg oder Metterzimmern tragen mehr, dicht bebaute Lagen in Bietigheim eher weniger.
Wer sein Grundstück teilen oder verkaufen will, sollte das mitrechnen. Es ist einer der wenigen Fälle, in denen die Grundsteuer eine Entscheidung über die Immobilie beeinflusst und nicht nur eine jährliche Rechnung ist.
Wie Sie Ihre Grundsteuer selbst nachrechnen
Sie brauchen zwei Zahlen: die Fläche Ihres Grundstücks und den Bodenrichtwert Ihrer Zone. Die Fläche steht im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, den Richtwert zeigt BORIS-BW kostenlos.
Damit rechnet der Rechner oben. Er enthält den Hebesatz von Bietigheim-Bissingen und kann auf andere Gemeinden umgestellt werden, damit Sie vergleichen können. Das Ergebnis ist eine Orientierung; verbindlich ist allein der Bescheid des Finanzamts und der Stadt.
Ein Zahlenbeispiel zum Einordnen: Bei einem Steuermessbetrag von 100 Euro ergibt der hiesige Hebesatz von 215 Prozent eine Jahresgrundsteuer von 215 €.
Wer zahlt und was beim Verkauf passiert
Steuerschuldner ist, wem das Grundstück zu Beginn des Kalenderjahres gehört. Bei einem Verkauf im Laufe des Jahres bleibt der Verkäufer deshalb gegenüber der Stadt für das ganze Jahr verpflichtet; die Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer regelt der Kaufvertrag. Das ist ein Punkt, der beim Notartermin geklärt sein sollte und nicht danach.
Gezahlt wird in vier Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Wer lieber einmal im Jahr zahlt, kann das bis zum 30. September des Vorjahres beantragen; der Jahresbetrag ist dann am 1. Juli fällig.
Bei Leerstand läuft die Grundsteuer weiter. Das ist der Grund, warum eine geerbte, unbewohnte Immobilie Geld kostet, obwohl niemand darin wohnt.
Wenn Sie den Bescheid für falsch halten
Zwei Bescheide sind zu unterscheiden. Den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; dagegen richtet sich ein Einspruch beim Finanzamt. Den Grundsteuerbescheid selbst erlässt die Stadt Bietigheim-Bissingen auf Basis dieser Feststellung. Die Stadt schreibt selbst, dass sie an die Bescheide des Finanzamts gebunden ist: Einwände gegen Werte oder Berechnungen gehören deshalb zum Finanzamt und nicht in einen Widerspruch bei der Stadt.
Eine Steuerberatung dürfen wir dazu nicht leisten; wir vermitteln Ihnen einen Steuerberater aus der Region.
So läuft es ab
- Fläche prüfenGrundstücksfläche aus Grundbuch oder Kataster. Abweichungen kommen vor.
- Bodenrichtwert holenKostenlos über BORIS-BW, ohne Anmeldung.
- RechnenMit dem Rechner oben, mit dem Hebesatz von Bietigheim-Bissingen oder einer anderen Gemeinde.
- Bescheid vergleichenWeicht Ihr Ergebnis stark ab, gehört die Prüfung zum Finanzamt und zu einem Steuerberater.
