Wo Sie den Wert für Ihr Grundstück finden
Die Werte stehen nicht auf dieser Seite, und das hat einen Grund: Die Sammlung der Bodenrichtwerte ist als Datenbank geschützt, und die Nutzungsbedingungen der Gutachterausschüsse erlauben Kopien nur für den privaten Gebrauch. Verlinken ist erlaubt, abschreiben nicht. Die Kacheln unten führen direkt zu den amtlichen Karten.
In BORIS-BW suchen Sie Ihre Adresse oder das Flurstückskennzeichen, klicken auf das Grundstück und erhalten den Richtwert der Zone samt Angaben zur Art der Nutzung. Das dauert keine zwei Minuten und kostet nichts.
Was der Bodenrichtwert nicht ist
Er ist ein lagetypischer Durchschnittswert für eine ganze Zone und kein Wert für ein bestimmtes Grundstück. So steht es in § 196 BauGB, und so ist er zu lesen.
Eine Zone kann mehrere Straßenzüge umfassen. Innerhalb dieser Zone unterscheiden sich Grundstücke nach Größe, Zuschnitt, Erschließung, Baulast und danach, was der Bebauungsplan erlaubt. Zwei Grundstücke mit demselben Richtwert können unterschiedlich viel wert sein.
In Bietigheim-Bissingen kommt ein weiterer Punkt dazu, der in der Anwendungshilfe des Ausschusses ausdrücklich steht: Für den Sachwert werden die Richtwerte für unbebaute Grundstücke angesetzt, ohne Bebauungsabschlag. Wer anders rechnet, darf den amtlichen Sachwertfaktor nicht anwenden.
Wie der Richtwert in eine Hausbewertung eingeht
Beim Sachwertverfahren für Ein- und Zweifamilienhäuser wird der Bodenwert aus Fläche mal Richtwert gebildet und der Gebäudewert daraufgesetzt, vermindert um Alterswertminderung, dazu die Außenanlagen mit 3 bis 5 Prozent des Gebäudesachwerts. Auf diese Summe kommt der Sachwertfaktor.
Bei einem älteren Haus auf einem großen Grundstück kann der Bodenanteil den größeren Teil des Werts ausmachen. Umso wichtiger ist, dass er stimmt. Der Bodenwert-Rechner oben rechnet Ihnen Fläche mal Richtwert aus, wenn Sie den Wert aus BORIS-BW eingeben.
Wann der nächste Stichtag kommt
Die Bodenrichtwerte werden nach § 196 BauGB alle zwei Jahre neu ermittelt. Für Bietigheim-Bissingen gilt derzeit der Stichtag 01.01.2025, davor galt 01.01.2023; der nächste ist der 01.01.2027.
Für die Grundsteuer ist ein anderes Datum maßgeblich: Dort gelten die Werte der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022, bis zur nächsten Hauptfeststellung zum 1. Januar 2029. Ein neuer Bodenrichtwert ändert Ihre Grundsteuer also nicht sofort.
So läuft es ab
- BORIS-BW öffnenDas Portal der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, ohne Anmeldung nutzbar.
- Adresse suchenGrundstück anklicken, Richtwert und Nutzungsart ablesen.
- Mit der Fläche rechnenFläche mal Richtwert ergibt den Bodenwert. Der Rechner oben macht das für Sie.
- Gebäude und Faktor dazuErst Sachwert, dann der amtliche Sachwertfaktor. Dafür braucht es eine Besichtigung.
